Hallo Zusammen,
hier war es eine ganze Zeit ganz schön still.
Als ich diesen Blog mit Laura aufgebaut habe, waren meine hauptsächlichen Ziele ein bisschen Technik, meine Schnipsel aus der Ausbildung und den ein- oder anderen Kommentar in die digitale Welt zu bringen.
Im Sommer 2017 war ich mit der Protestbewegung #SaveTheInternet unterwegs, sollte sogar in Bremen sprechen, stattdessen streamten wir die Demonstration auf Twitch zusammen mit 1500 Demonstrant:innen.
Nun ist besagter #Uploadfilter vor dem wir warnten und gegen protestieren ab dem 01. August deutsches Gesetz & das betrifft auch diesen Blog. Ein Plugin oder Rescaler für benutzte Grafiken unter Fair Use zu schreiben liegt leider nicht in meiner Kompetenz und leider fehlt mir auch die Zeit, den Blog für eine „Zeit danach“ vernünftig zu pflegen.
Viele meiner Audiokommentare sind deaktiviert aufgrund mangelnder Plugins, privat mache ich inzwischen viel zu wenig mit meinem technischen Hobby. Im Hintergrund laufen meine Mail-Exchange Services und ein kleiner Debian-Server für die gelassene Runde Minecraft.
Mir fehlt die Zeit und Geduld mich weiterhin um diesen Blog zu kümmern. Von wöchentlichen Login-Zugriffen aus ganz weit weg ganz zu schweigen.

Was steht genau im Gesetzestext und was ist die Zukunft für den Blog/diese Präsenz?
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (im folgenden BMJV) brachte zu Erlass des Gesetzes am 4. Juni 2021 folgende Pressemitteilung:
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD)
„Mit der Umsetzung der größten europäischen Urheberrechtsreform der letzten zwanzig Jahre in deutsches Recht machen wir das Urheberrecht fit für das digitale Zeitalter. Der Schwerpunkt des Entwurfs ist das neue Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz, das die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen wie YouTube oder Facebook regelt. Unser Entwurf sieht einen fairen Interessenausgleich vor, von dem Kreative, Rechteverwerter und Nutzer gleichermaßen profitieren werden.
Kreative und Verwerter sollen fair an den Gewinnen der Plattformen beteiligt werden. Künstlerinnen und Künstler bekommen hierzu unmittelbare Zahlungsansprüche gegen die Plattformen. Gleichzeitig wollen wir die Kommunikations- und Meinungsfreiheit der Nutzerinnen und Nutzer im Internet wahren und vor „Overblocking“ schützen.“
Die SPD war zur Debatte des Gesetzes im EU-Parlament stark gegen eine Implementierung von Uploadfiltern und auch im Koalitionsvertrag wurden diese ausgeschlossen. Passender Name für das „GAU-dgB“ (Gesetz zur Anpassung des Urheberrechtes für den digitalen Binnenmarkt) – wichtig wird für mich hier Punkt 4:
„Welche Inhalte darf ich jetzt als Nutzer online stellen?“:
Grundsätzlich alles was vorher schon erlaubt war, wenn ich die Rechte daran habe. Da drunter fallen eben auch Zitate, die Frage die nicht beantwortet wird: Gelten Links, welche ich als Verweise benutze, die Werke oftmals vieler anderer Redaktionen, Blogger:innen, etc. als Zitat? Als Kommentar, auf welchen ich reagieren kann und darf? Als Meinung, welche ich frei von Verantwortungen & Lizenz Gebrauch mache ohne jene Instanzen zu informieren zu müssen?
Leider ist im Falle explizit diesem Blogs nicht geklärt, wie die automatische Erkennung potentiell fremder Inhalte überwacht und wie viel Zeit das Anspruch nehmen muss. Laut Gesetzestext soll die komplette Verantwortung beim Inhaltsbetreiber (mich) liegen, aber nur, wenn das zeitlich zumutbar ist. Kein Richter, keine Richterin innerhalb der EU könne sich daraus einen Zuspruch zu gunsten eines Blogs äußern, da die Definition im Streitfall was zumutbar sein muss, sehr weit auseinander gehen kann.
Den kompletten Gesetzestext gibt es hier – (#Haitubla übernimmt keinerlei Verantwortung über die Sicherheit, mögliches Tracking durch Drittanbieter und ist an keiner Monetarisierung durch die Verlinkung der Behörde BMJV beteiligt*):
* Ja, so kann in Zukunft eine Verlinkung aussehen, wenn man keine Ahnung hat, ob man diese nun benutzen darf, oder nicht. Im besten Falle verlinkt man einfach nach etlichen Telefonaten mit Redaktionen, Notare, Anwaltschaften, Rechtsschutz, etc. – damit ein halbwegs recherchierter Kommentar, welcher sich auf seriösen Quellen beziehen soll, online gehen darf.
Wer es nicht gemerkt hat: Natürlich übertreibe ich. Dennoch: Die Regeln sind für Freizeitblogger:innen schwer zu greifen. Nicht jede/r kennt sich im Lizenzrecht aus und erst recht nicht jede/r will der VG Wort in irgend einer Art und Weise Geld zahlen müssen, nur weil man nicht richtig verlinkt und zitiert. Das sind keine Uni-Abschlussarbeiten.
GAU-dgB Absatz 4
Wie bisher dürfen Nutzer alles online stellen, was erlaubt ist – sei es, weil es selbst geschaffene Inhalte sind, weil sie ein vertragliches Nutzungsrecht an fremden Werken haben oder aber weil die Verwendung fremder Werke gesetzlich erlaubt ist, zum Beispiel als Zitat, Parodie, Karikatur oder Pastiche.
Für den Fall, dass ein Rechtsinhaber das Blockieren von Nutzungen seines Werkes verlangt und die Plattform hierfür automatisierte Verfahren („Upload-Filter“) einsetzt, wird für bestimmte Inhalte vermutet, dass sie legal sind, um die Meinungsfreiheit der Nutzerinnen und
Nutzer zu schützen. Diese „mutmaßlich erlaubten Nutzungen“ dürfen nicht automatisiert blockiert werden. Hierfür müssen die Uploads nach § 9 UrhDaG folgende Kriterien erfüllen:
Sie dürfen nur weniger als die Hälfte eines fremden Werks umfassen und müssen diesen
Werkteil mit Teilen anderer Werke (z. B. bei einem Meme) oder eigenen Inhalten des Uploaders (z. B. bei einem Zitat mit dem kommentierenden Text) kombinieren. Diese Nutzung fremder Inhalte muss zudem entweder geringfügig (§ 10 UrhDaG) oder vom Uploader als erlaubt gekennzeichnet sein („Flagging“, § 10 UrhDaG).
Diese gesetzlichen Vorgaben können automatisiert überprüft werden.Erfüllt der Upload diese Kriterien, geht er zunächst online, um so – insbesondere in einer aktuellen Debatte – die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit bei der Nutzung von Social Media zu schützen. Der Rechtsinhaber, der die automatisierte Blockierung seines Inhalts verlangt hat, erhält von der Plattform einen Hinweis, dass sein Werk nach Maßgabe der §§ 9 bis 11 UrhDaG genutzt wird. Er kann dann entscheiden, ob er gegen den Upload vorgehen, d. h. Beschwerde einlegen will oder nicht. Der Upload bleibt dann grundsätzlich so lange online, bis die Plattform über die Beschwerde entschieden hat. Das darf längstens eine Woche dauern. In Missbrauchsfällen können Rechtsinhaber ausnahmsweise auch schon während des Beschwerdeverfahrens die Blockierung bewirken („Red-Button“-Verfahren, s.u. 6.). Eine weitere Ausnahme gilt für die erste öffentliche Wiedergabe bestimmter Inhalte mit hohem Aktualitätsbezug (s.u.7.). […]
Nutzt der Uploader fremde Werke in einem Umfang, der über die Grenzen für „mutmaßlich erlaubte Nutzungen“ hinausgeht, also etwa mehr als die Hälfte eines fremden Werkes, wird der Upload zunächst, wie vom Rechtsinhaber verlangt, blockiert. Dann bekommt der Uploader einen entsprechenden Hinweis und kann sich mit einer Beschwerde an die Plattform wenden und die öffentliche Wiedergabe für den Fall verlangen, dass sein Upload doch gerechtfertigt ist, etwa bei einem längeren Zitat eines vergleichsweise kurzen Textes.
Problem sind hier die mehrfach aufgeführten „mutmaßlich erlaubten Nutzungen“. Leider stehen in diesem Text nicht die expliziten Bedingungen, wann etwas „mutmaßlich erlaubt“ ist oder einer „erlaubten Kennzeichnung“ bedarf. Es ist alles, gerade gar unter dem Auge des europäischen Datenschutzgesetzes schwierig. Diese Formulierung haben für mich einen bitteren Nachgeschmack eines Generalverdachtes bei jedem Artikel auf den ich reagieren wollen würde. Wie gesagt: Mir fehlt die Zeit sich adäquat um diese Präsenz zu kümmern und deshalb gehe ich den einzigen Schritt, den ein halbwegs informierter Informatiker und für mich als Randposition des Bloggers unternehmen sollte:
Bis zum 31. Juli werde ich entweder:
- Alle seit 2016 Beiträge mit Quellenangaben nachpflegen
- Alle Bilder, bei denen eine Nutzung trotz z. B. „Meme-Kennzeichnung“ entfernen (oder komprimieren)
- Alle Beiträge, bei denen eine Quellenangabe nicht notwendig wäre von dieser Präsenz entfernen oder nur noch den Audiotrack verlinken
Bereits erledigt sind eine erweiterte AntiSpam-Protection und Aktualisierung der Plugins, wie auch von WordPress selbst.
Um es nüchtern zu sehen. Laura & Ich haben (leider) schon länger keinen Kontakt mehr, aber ich bin mir sehr sicher, Sie wird diesen Beitrag lesen. Im jeden Leben gibt es andere Prioritäten und dieser Blog steht leider schon lange nicht mehr auf meiner Prioliste. Es hat mir eine Menge Spaß gemacht. Wer es noch nicht getan hat, folgt mir auf Twitter oder Instagram. Wenn, dann gibt es nur dort Ankündigungen was ich mache, Projekte die anstehen oder mich interessieren oder halt niedliche Katzenbilder.
Wer es nicht mitbekommen hat:
2019 bin ich kurz vor der Europawahl bei Volt Deutschland eingetreten. Wer sich für meine Parteiarbeit interessiert, dem kann ich ein Follow nur ans Herz legen.